Die Kosten

Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz. Danach bestimmt sich die Höhe des anwaltlichen Honorars nach dem Gegenstandswert.

Bei geringem Einkommen gibt es bei gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe.

Die Kostenfrage werden wir in einem ersten Beratungsgespräch erörtern .

Kontaktieren Sie mich bei Fragen hierzu einfach telefonisch bzw. per E-Mail.

Der Inhalt dieser Seiten stellt keine Rechtsberatung dar.
©2004 Jennifer Schmidberger, Michael Bahr
Jennifer Schmidberger
Rechtsanwältin für Familienrecht und eingetragene Lebenspartnerschaften
"Der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt." (Konfuzius)